B0
Ein Nachweis von Stutzenlasten ist nicht erforderlich, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig eingehalten werden:
· Das Stutzenrohr muss volltragend mit der Grundschale verbunden sein.
· Die Mindestwanddicke des Stutzenrohres muss bei ferritischen Werkstoffen DIN 28115, bei austenitischen Werkstoffen DIN 28 025 Teil 1 oder Teil 2 entsprechen.
· Stützweiten und Flexibilitätsverhalten der anschließenden Rohrleitung müssen der Stützweitentabelle bzw. dem Flexibilitätsnomogramm der AD 2000-Merkblätter der Reihe HP 100 R genügen (LV Modul HPR).
·
Der Durchmesser des Stutzens di darf nicht
größer als 0,3·Di sein.
Die Auslegung gegen Innendruck nach den AD 2000-Merkblättern B3 bzw. B9
und B1 muss mit einem um 10 % erhöhten Innendruck erfolgen, wobei eine
evtl. notwendige Verstärkung in der Grundschale und/oder im Stutzen
vorgenommen werden muss.
· Die Auslegung erfolgt nicht gegen Versagen durch Überschreiten der Zeitstandfestigkeit.
· Die Zahl der An- und Abfahrten überschreitet nicht die nach AD 2000-Merkblatt S1 Abschnitt 4.2 zulässige Zahl.

Vorgaben der Druckgeräterichtlinie
Anforderungen der DGRL
Die DGRL fordert in Anhang I Abschnitt 3.2, dass im Rahmen der
Schlussprüfung auch eine Festigkeitsprüfung in Form einer
hydrostatischen Druckprüfung durchzuführen ist. Mit dieser
Druckprüfung soll der Aspekt der geforderten Druckfestigkeit geprüft
werden.
Die Höhe des Prüfdruckes muss mindestens den in Anhang I Abschnitt
7.4 festgelegten Wert entsprechen:
(1) PT = PS * 1,43 oder
(2) PT = PS * 1,25 * K20 / KTS
Der höhere der beiden errechneten Prüfdrücke PT ist
maßgebend.
Der Prüfdruckfaktor FP = 1,25 * K20 / KTS in oben aufgeführter Formel
(2) erücksichtigt die temperaturabhängigen Festigkeitskennwerte.
Der Prüfdruckfaktor FP = 1,43 in Formel (1) bedeutet, dass im
Prüfzustand ein Spannungsniveau von 95% der Streckgrenze entsprechend
einem Rest-Sicherheitsbeiwert von 1,05 erreicht wird.
Die vorgenannten Regelungen gelten sowohl für Druckbehälter, für
druckhaltende Ausrüstungsteile, Rohrleitungen sowie für Baugruppen.
Ersatzprüfungen zum hydrostatischen Druckversuch
Die DGRL lässt ausdrücklich Ersatzprüfungen zu, wenn die hydrostatische Prüfung nachteilig oder nicht durchführbar ist:
a) eine Gasdruckprüfung
b) andere Prüfdrücke
c) Prüfung auf statistischer Grundlage
2.1. Die Gasdruckprüfung
Die Gasdruckprüfung soll nur in Ausnahmefällen angewandt werden,
z. B. wenn die hydrostatische Druckprüfung nachteilig oder nicht
möglich ist. Falls aus Sicherheitsgründen ein geringerer
Prüfdruck angewendet wird, müssen zusätzliche Maßnahmen
ergriffen werden z. B. zerstörungsfreie Prüfungen, um ein
gleichwertiges Sicherheitsniveau zu erreichen.
EN13445:
Die Druckprüfung ist Bestandteil der Abnahmeprüfung.
Die hydrostatische Prüfung (Wasserdruckprüfung) wird standardmäßig als Druckprüfung durchgeführt.
Falls dies unzweckmäßig ist, kann diese Prüfung wie folgt ersetzt werden:
a) Pneumatische Prüfung (Gasdruckprüfung). Die
Gasdruckprüfung ist weitaus gefährlicher als die
Wasserdruckprüfung. Daher ist die Durchführung dieser Prüfung
nur unter folgenden Bedingungen zulässig:
das Füllen der Druckbehälter mit Flüssigkeit ist aufgrund der
Konstruktion und Bauausführung unzweckmäßig;
· die Druckbehälter sollen in Verfahren eingesetzt werden, in denen selbst kleine Spuren von Flüssigkeit nicht tolerierbar sind;
· nach rechtzeitiger Absprache in der Entwurfsphase;
2.2 Andere Prüfdrücke
Die Höhe des Prüfdrucks muss so gewählt wählt werden,
dass die hydrostatische Druckprüfung unter gebührender Beachtung der
Sicherheitsfaktoren gewährleistet, dass keine Beschädigungen am
Druckgerät auftreten.
3. Anforderungen der Regelwerke
Für die Durchführung der hydrostatischen Druckprüfung sind
zusätzliche Aspekte zu berücksichtigen, die zwar nicht explizit in
der DGRL so angegeben sind, die sich jedoch aus den Vorgaben ableiten lassen.
Nachstehende Tabelle berücksichtigt die wesentlichen Aspekte in den
einzelnen Regelwerken:
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EN 13445-5:2009 |
AD 2000 - HP 30 |
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Berechnung des Prüfdruckes bzw. Prüfdruckfaktors FP |
Angaben zur Berechnung des Prüfdruckfaktors in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.3 Besondere Berechnungsvorgaben für Behälter der Prüfgruppe 4 |
Angaben zur Berechnung des Prüfdruckfaktors in AD 2000 HP 30 Abschn. 4.17 |
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Prüfung mehrerer Druckräume |
Angaben hierzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.3.3 |
Die Druckprüfung ist für jeden Druckraum einzeln durchzuführen. Ausnahme: Wenn die Trennwand nur für den Differenzdruck ausgelegt ist (siehe AD 200 HP 30 Nr. Abschn. 4.3 |
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Zeitpunkt der Prüfung |
Angaben hierzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.2.2 |
- Nach der letzten Wärmebehandlung - bei emaillierten Behältern vor der Emaillierung - nach dem Plattieren - nach der spanenden Bearbeitung - vor dem Aufbringen von Beschichtungen, Dämmungen, Gummierungen, Ausmauerungen, Auskleidungen, Beschichtungen Weitere Angaben in AD 2000 HP 30 Abschn. 3 |
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Berücksichtigung der statischen Flüssigkeitssäule während des Betriebes und während der Druckprüfung |
Angaben für die Berücksichtigung des statischen Druckes in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.3.1 |
Der statische Druck muss nur berücksichtigt werden, wenn die Spannung der Behälterwand mehr als 5% erhöht wird. Ist ggf. zu berücksichtigen. Angaben zur Durchführung an liegenden und stehenden Behältern sind in AD 2000 HP 30 Abschn. 4.10 |
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Druckprüfung bei einlagig geschweißten Schweißnähten |
EN 13445-5 |
- |
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Druckprüfung bei Behältern, die im Zeitstandbereich betrieben werden |
EN 13445-5 |
- |
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Prüfdrücken über 100 bar |
keine besonderen Angaben |
Besondere Schutzmaßnahmen sind zu beachten siehe AD 2000 HP 30 Abschn. 4.16 |
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Prüfung als Gasdruckprüfung |
Angaben hierzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.1 und 10.2.3.4 |
Angaben zu Prüfdruck, örtlichen Gegebenheiten, Angaben zu zusätzlichen NDE Prüfungen sind enthalten in AD 2000 HP 30 Abschn. 4.16 und 4.19. |
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Prüfung auf statistischer Grundlage |
EN 13445-5 Anhang A.11 |
- |
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Prüfung emaillierter bzw. beschichteter Behälter |
Angaben hierzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.2.2 |
Angaben hierzu sind enthalten in AD 2000 HP 30 Abs. 4.18 |
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Wasserqualität |
Angaben hierzu sind enthalten in EN 13445-5 Abschn. 10.2.3.2.5 |
keine Angaben |
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Angaben zum verwendeten Manometer |
EN 13445-5 Tabelle 9.2.2.1 und Abschnitt 10.2.3.11 |
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