Modul B51
Wärmespannungen sind nach AD-Merkblatt S 3/7 insbesondere bei Überschreitung einer Wärmedehnungsdifferenz zwischen Mantel und Rohren während des Betriebes von
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zu erwarten.
Bei Rohrbündelwärmeübertragern mit einem Durchmesser bis 1200 mm und zulässigem Betriebsdruck bis 10 bar kann nach AD-Merkblatt S 3/7 die Berechnung der Wärmespannungen erfolgen zu

Für den Mantel und in den Randrohren

Die verfahrenstechnischen Berechnungen gestatten es, über die Wärmeübergangszahlen und die mittleren Temperaturen von Mantel und Rohren für praktische Anwendungen die zulässige Temperaturdifferenz Δtm zu bestimmen, bei deren Überschreitung ein Kompensator erforderlich wird. Hierbei ist zu prüfen, ob evtl. An- oder Abfahrvorgänge bzw. thermische Reinigungsprozesse zu größeren Δtm führen können.
In Abb. 10.34 ist für die Medienführung festgelegt:
mit
· t1 mittlere Temperatur in den Rohren
· t2 mittlere Temperatur um die Rohre
· t3 mittlere Wandtemperatur Innenrohr
· t4 mittlere Wandtemperatur Mantel
· t5 Umgebungstemperatur (gegebenenfalls Wärmedämmung berücksichtigen)
· Δtp mittlere Temperaturdifferenz der Medien
· Δtw zulässige Temperaturdifferenz nach Medienführung

Abb. 10.34 Definition der zulässigen Temperaturdifferenz
für folgende Medienführungen:
Kaltes Medium um die Rohre:
bei dieser Art der Beaufschlagung liegt die mittlere Wandtemperatur der Innenrohre über der des Mantels. Hierdurch werden die Innenrohre auf Knickung beansprucht. Mit der zulässigen Temperaturdifferenz von
Δtwzul ≤ 30 K
wird die resultierende Beanspruchung der Werkstoffe auf einen noch zulässigen Wert begrenzt. Bei Ausfall des kühleren Mediums um die Rohre kann die mittlere Wandtemperatur der Innenrohre fast der Temperatur in den Rohren entsprechen, während die mittlere Wandtemperatur des Mantels nahezu konstant bleibt, auch unter diesen Bedingungen soll Δtwzul nicht überschritten werden. (Bei ROHRBÜNDELWÄRMEÜBERTRAGER in Mischkonstruktion -Innenrohre aus nichtrostendem Stahl, Mantel aus unlegiertem Stahl - treten wegen der unterschiedlichen a-Werte schon bei sehr geringen zwischen den mittleren Wandtemperaturen der Innenrohre und des Mantels unzulässig hohe Knickspannungen auf. Deshalb ist die Beaufschlagung mit kälterem Medium um die Rohre in dieser Ausführung zu vermeiden).
Warmes Medium um die Rohre:
In Abhängigkeit der Werkstoffe sind folgende Grenzwerte festgelegt:
Rohrbündel und Mantel aus demselben Werkstoff
unlegierter Stahl – unlegierter Stahl Δtwzul ≤ 50 K
nichtrost. Stahl – nichtrost. Stahl Δtwzul ≤ 50 K
(die Innenrohre werden nur auf Zug beansprucht)
Rohrbündel aus nichtrostendem Stahl, Mantel aus unlegiertem Stahl:
bei Eintrittstemperatur
120 °C Δtwzul
40
K
(bei dieser Mischkonstruktion treten wegen der unterschiedlichen α-Werte auch bei gleicher Erwärmung von Mantel und Innenrohren in diesen Knickspannungen auf, die bereits bei etwa 120 °C die Grenze des Zulässigen überschreiten. Die durch die Temperaturdifferenzen hervorgerufenen Kräfte wirken bei warmen Medium um die Rohre diesen Knickspannungen entgegen).
In 'Wegener E., Apparatefestigkeit 10/1 'Ebene Böden, Platten, Anker (3). Lehrbriefreihe für das Fachschul-Fernstudium. DDR' Karl-Marx-Stadt 1978 werden unter Bezug auf 'Bedingungen für den Kompensatoreinsatz bei Rohrbündelwärmeübertragern mit festem Rohrbündel, Innerbetriebliche Arbeitsanweisung des VES Chemieanlagenbaukombinat Leipzig-Grimma' etwas abweichende Werte festgelegt mit der Bemerkung, dass beeinflussende Parameter, wie unterschiedliche Temperaturbereiche, Druck, Durchmesser, Breite des unberohrten Randes und Länge des Rohrbündels unberücksichtigt bleiben, und die genannten Grenzen nur mit Einschränkungen zu verwenden sind.
Wenn folgende Werte aus der wärmetechnischen Berechnung bekannt sind:
Eingangstemperaturen:
· im Mantelraum t1'
· im Rohrraum t2'
Ausgangstemperaturen:
· im Mantelraum t1''
· im Rohrraum t2''
Wärmeübergangszahlen:
· im Mantelraum αl
· im Rohrraum α2
können die mittleren Temperaturen bestimmt werden
im Mantel:
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In den Rohren:
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und
Δtm=|tMm-tRm|
Bei kondensierendem Dampf/Wasser wird tMm = tmD und damit:

Ein Kompensator ist nicht erforderlich, wenn die mittlere Wandungstemperatur folgende Werte nicht übersteigt:
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RBWÜ aus C-Stahl |
Δtm ≤ 50 °C |
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RBWÜ aus hochlegierten Stählen |
Δtm ≤ 35 °C |
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RBWÜ in Mischbauweise (Rohre aus hochlegiertem Stahl. Mantel aus C-Stahl) |
|12·tMn – 17·tRm| ≤ 600 |
Die Werte beziehen sich auf Rohrbündelwärmeübertrager mit festem Rohrbündel, deren Lastspielzahl N < 103 ist.

Bild 11 – Maße der Ellipse im größten unberohrten Gebiet

Bilder 12 - Unbeweglicher Rohrboden als Gegenflansch, am Mantel angeschweißt, für RBW mit festem Rohrbündel mit oder ohne Dehnungsausgleicher im Mantel oder für RBW mit Stopfbuchse. Auch für RBW mit Schwimmkopf oder U-Rohren möglich.
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Bild 13 - Unbeweglicher Rohrboden zwischen Flanschen für RBW mit Schwimmkopf, mit U-Rohren oder mit Stopfbuchse |
Bild 14 - Unbeweglicher Rohrboden als Gegenflansch mit angeschweißter Kammer für RBW mit Schwimmkopf, mit U-Rohren oder mit Stopfbuchse |
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Bild 15 - Schwimmkopfmit geteiltem Stützflansch |
Bild 16 - Schwimmkopfmit Rohrboden als Gegenflansch |
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Bild 17 – Schwimmkopf mit angeschweißter Kammer |
Bild 18 - Welle eines Dehungsausgleichers |
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Bild 19a |
Bild 19b |
Bild 19c |
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Bild 19d |
Bild 19e |
Bild 19f
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Schweißverbindungen des Rohrbodens mit dem Flansch |
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Bild 20a |
Bild 20b |
Bild 20c |
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Bild 20d |
Bild 20e |
Bild 20f |
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Bild 20g |
Bild 20h |
Bild 20i |
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Bild 20k |
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Schweißverbindungen des Rohrbodens mit dem Mantel |
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Formelzeichen:



9.1. Für RBW mit festen Rohrböden ist ein Ermüdungsfestigkeitsnachweis erforderlich.

1.0. Hilfsgrößen





Tafel 1 - Berechnungsbeiwerte unverankerter, runder, ebener Böden und Platten ohne zusätzliches Randmoment
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Ausführungsform |
Voraussetzungen |
Berechnungs-beiwert C |
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a) gekrempter ebener Boden
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1. Krempenhalbmesser:
2. Bordhöhe: h ≥ 3,5s (Bedingungen aus Abschnitt 6.1.1 beachten!) |
0,30 |
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b) geschmiedeter oder gepresster ebener Boden
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1. Krempenhalbmesser jedoch nicht weniger als 8 mm. 2. Bordhöhe h ≥ s |
0,35 |
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c) beidseitig eingeschweißte Platte
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Plattenwanddicke |
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s ≤ 3 s1 |
0,35 |
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s > 3 s1 |
0,40 |
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d) ebene Platte an einer Flanschverbindung mit durchgehender Dichtung
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D1 ≥ Di |
0,35 |
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e) ebene Platte mit Entlastungsnut 1)
s1= ausgeführte Wanddicke des zylindrischen Teils des Bodens im Anschluss an den zylindrischen Mantel |
1. Restwanddicke in der Nut:
jedoch nicht weniger als 5 mm und bei Da > 1,2 D1 sR ≤ 0,77 s1 2. Nutenhalbmesser: r ≥ 0,2 s, jedoch nicht weniger als 5 mm und 3. Es dürfen nur beruhigt vergossene Stähle verwendet werden. Bei der Verwendung von Blechen darf die Platte im Bereich der Schweißnaht in einer Breite von mindestens 3 s1 keine Dopplungen aufweisen2). 4. Bei besonderer Beanspruchung z. B. im Zeitstandbereich ist diese Ausführungsform ohne besonderen Nachweis nicht geeignet. |
0,40 |
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f) beidseitig aufgeschweißte Platte
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Plattenwanddicke: |
|
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|
s ≤ 3 s1 |
0,40 |
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s > 3 s1 |
0,45 |
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Es dürfen nur beruhigt vergossene Stähle verwendet werden. Bei der Verwendung von Blechen darf die Platte im Bereich der Schweißnaht in einer Breite von mindestens 3 s1 keine Dopplungen aufweisen.2) |
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g) beidseitig frei aufliegende ebene Platte
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Restwanddicke am Dichtungskreis oder in Nuten sR ≥ 0,7 s |
0,40 |
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|
h) einseitig eingeschweißte Platte
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Plattenwanddicke: |
|
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|
s ≤ 3 s1 |
0,45 |
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|
s > 3 s1 |
0,50 |
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i) partiell durchgeschweißte ebene Platte
|
Plattenwanddicke: |
|
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s ≤ 3 s1 |
0,45 |
|||||||||||||||
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s > 3 s1 Bedingungen für a: a ≥ 0,5 s und a ≥ 1,4 s1 Df /D1 ≥ 0,7 |
0,50 |
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k) von außen vorgelegte ebene Platte
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1. Restwanddicke am Dichtungskreis: 2. Weichstoffdichtung |
1,25 |
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l) von innen vorgelegte ebene Platte
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Restwanddicke am Dichtungskreis: sR ≥ 0,7 s |
0,45 |
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1) Andere Querschnittsformen der Entlastungsnut können spannungsgünstiger sein und sind bei dementsprechendem Nachweis zulässig. 2) Dies ist in der Regel erfüllt, wenn die Prüfungen nach den Stahl-Eisen-Lieferbedingungen DIN EN 10160 Qualitätsklasse E 3 durchgeführt wurden. Dies kann bereits bei der Bestellung vereinbart werden. |
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Ausführungsform |
Voraussetzungen |
Berechnungsbeiwert C2 |
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gekrempter ebener Boden a) mit Einhalsung
oder b) mit durchgestecktem Anker
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1. Krempenhalbmesser:
2. Bordhöhe: h ≥ 3,5s (Bedingungen aus Abschnitt 6.5.1 beachten!)
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0,25 |
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c) beidseitig eingeschweißte Platte mit durchgestecktem Anker
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Plattenwanddicke |
|
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s ≤ 3 s1 |
0,30 |
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s > 3 s1 |
0,35 |
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d) beidseitig eingeschweißte Platte
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Plattenwanddicke |
|
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|
s ≤ 3 s1 |
0,40 |
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s > 3 s1 |
0,45 |
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