Spannungsbewertung
Erreicht bei einem Stab aus ideal-elastisch-plastischem Werkstoff die Normalspannung σm infolge einer ständig wirkenden mittigen Normalkraft die Streckgrenze, dann ist seine Tragfähigkeit erschöpft. Erreicht bei dem gleichen Stab die Normalspannung σb infolge eines ständig wirkenden Biegemomentes der Größe Mel an der Außenfaser die Streckgrenze σs dann verbleibt noch eine Tragfähigkeitsreserve. Und zwar solange, bis nach Steigerung des Momentes auf die Größe Mpl eine Spannungsverteilung nach Abb. 9.6d erreicht ist. Das Verhältnis
ist von der Querschnittform abhängig und beträgt beim Rechteckquerschnitt 1,5.
Weist der betrachtete Stab eine kerbartige Querschnittänderung auf (Einschnitt, Ecke), dann entsteht dort sowohl bei Wirkung einer mittigen Normalkraft als auch bei Wirkung eines Biegemomentes zusätzlich eine Normalspannung σk mit spitzenartigem Verlauf, die groß sein kann, sich aber nur über einen sehr kleinen Querschnittbereich erstreckt. Die Tragfähigkeit des Stabes ist dann erst beeinträchtigt, wenn infolge der gleichzeitigen Wirkung von σm und/oder σb sowie σk die Bruchdehnung δ oder die Trennfestigkeit σT, erreicht wird. Es tritt zwar zunächst nur ein örtlich sehr begrenzter Anriss auf, der sich dann aber bei jedem Lastwechsel immer weiter ausbreitet.
Damit ist es erforderlich, die Spannungen σm, σb und σk unterschiedlich zu bewerten. Bei den hier zu behandelnden Leitungselementen sei daher bei den über die Wanddicke s verteilten Spannungen folgende Definition anhand von Abb. 20.1 vereinbart
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Abb. 20.1 Spannungsunterteilung nach ihrem Verlauf über die Wanddicke s. |
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a) Unter der Membranspannung σm wird eine in gleicher Größe und Richtung über die ganze Wanddicke verlaufende Spannung verstanden. Ist σa0 und σi0 gegeben, dann gilt
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b) Als Biegespannung σb gilt die durch ein Wand-Biegemoment hervorgerufene Spannung. Ist σa0 und σi0 gegeben, dann wird
![]()
Ist die Temperatur an der Außenwand (Theta a) und Innenwand (Theta i) verschieden, aber über die Wand linear verlaufend, dann folgt:

c) Ist σ die Gesamtspannung, dann gilt als Spannungsspitze σk nur der über σm+ σb hinausgehende Anteil, also
![]()
Wurde die Gesamtspannung σ über einen Kerb- oder Formfaktor σk zu σ = σk • (σm + σb) ermittelt, dann gilt
![]()
Folgt die Spannungsspitze aus einer plötzlichen Erwärmung (oberes Vorzeichen) oder einer plötzlichen Abkühlung (unteres Vorzeichen) der Außen- oder Innenwand um delta Theta, dann erhält man
![]()
Weist ein Rohr mit
eine
dünne Plattierung mit
und Ep
auf, dann ergibt sich bei Änderung der Montagetemperatur
auf die Betriebstemperatur
in der Plattierung eine Spannungsspitze
von

Treten die in 20.1 angeführten Membran- und
Biegespannungen nur in einem begrenzten Bereich der Konstruktion auf, und
werden beim Überschreiten der Streckgrenze dann auf Grund geometrischer
Bedingungen die weiter abliegenden Teile mit zum Tragen herangezogen, dann
spricht man von lokalen Spannungen. Bei zylindrischen, konischen und
kugeligen Hohlkörperteilen lässt man üblicherweise diejenigen Membran- und
Biegespannungen als Lokal-Spannung Lσ gelten, die innerhalb des
Bereiches
(von der Stelle ihres
Extremwertes her in Umfangs- oder Längsrichtung gesehen) auftreten.
Außerdem gilt als Bedingung zur Klassifizierung als
Lokalspannung, dass ihr Extremwert von dem einer anderen Lokalspannung
mindestens um
entfernt liegt. Alle nach
diesen beiden geometrischen Bedingungen nicht als Lokalspannung anzusprechenden
Normal- und Biegespannungen seien als Nicht-Lokalspannung Nσ
bezeichnet.
Bei den in 20.1 beschriebenen punkt- oder linienförmig verteilten Spannungsspitzen σk hätte eine Unterteilung in Nσk und Lσk nur eine formale Bedeutung, da sich im Hinblick auf das Versagen kein Unterschied ergibt.
Die wesentliche Eigenschaft einer als Primärspannung σI bezeichneten Spannung ist es, dass sie unbedingt zur Herstellung des Gleichgewichtes gegenüber solchen äußeren Lasten erforderlich ist, die auch beim Überschreiten der Streckgrenze in voller Größe weiterwirken. Zu diesen äußeren Lasten gehören
a) Innen- und Außendruck
b) Sämtliche Gewichtslasten
c) Schnee- und Windlasten bei Leitungen im Freien
d) Erddruck und Verkehrslast bei eingeerdeten Leitungen
e) Rückstoßkräfte
f) Beschleunigungskräfte infolge Erdbeben
Das wesentliche Merkmal einer als Sekundärspannung bezeichneten Spannung ist es, dass sie aus Dehnungen resultiert, die auf Grund physikalischer oder geometrischer Bedingungen einen Grenzwert aufweisen. Sekundärspannungen. werden demnach durch erzwungene, aber begrenzte Formänderungen hervorgerufen.
Bei Rohrleitungen und ihren Elementen fallen folgende Spannungen unter diesen Begriff:
a) Alle von der Temperatur abhängigen Spannungen (radialer und axialer Temperaturgradient, unterschiedlicher Wärmeausdehnungskoeffizient).
b) Alle Spannungen aus verhinderter Systemlängsdehnung.
c) Alle Störspannungen d.h. Spannungen, die sich an Übergängen zu anderer geometrischer Form infolge unterschiedlichen Dehnverhaltens ergeben.
d) Alle
Spannungen, die zwar von den bei den Primärspannungen angeführten Lasten
hervorgerufen werden, die aber auch ohne ihr Vorhandensein die
Gleichgewichtsbedingungen erfüllen lassen. So treten z. B. in einem ovalen Rohr
infolge des Innendruckes Biegespannungen auf.
Überschreiten diese die Streckgrenze, dann strebt der Rohrquerschnitt gegen die
günstigere Zylinderform und kann den Innendruck durch Membranspannungen
aufnehmen. Steht dagegen das gleiche ovale Rohr unter Außendruckbelastung, dann
wäre die Biegespannung unbedingt erforderlich und daher als Primärspannung zu
betrachten.
Für die durch Torsionsmomente oder Querkräfte
hervorgerufenen Schubspannungen gelten analog die gleichen Unterteilungen nach
Verlauf (
,
,
) Ausbreitung (
,
)
und Ursache (
,
)
wie bei den Normalspannungen in 20.1 bis 20.3 angeführt.
Die Definition für
,
,
ergibt
sich, indem man in Abb. 20.1 sowie in den Gln. (20.1), (20.2) und (20.5) das
Zeichen
durch
ersetzt.
Geht man mit den Abkürzungen
zulässige
Spannung K/S bei der Temperatur
infolge
reiner Zugbeanspruchung
Streckgrenze
bei der Temperatur ![]()
Proportionalitätsgrenze
bei der Temperatur ![]()
Vergleichsspannung
(5.8)
von der Voraussetzung
![]()
aus, dann gilt:

Lässt man für eine alleinwirkende nichtlokale
Primärbiegespannung
den Wert
als zulässig gelten, dann verbleibt
entsprechend 20.1 gegen Versagen durch Fließen eine Sicherheit von 1,5 •
1,5/1,25 = 1,8 und es treten wegen
auch keine
bleibenden Dehnungen auf.
Reduziert man nun andererseits vor Bilden der
Vergleichsspannung den ermittelten Wert der Biegespannung
auf
, dann
wird
in der Beurteilung einer
nichtlokalen Primärmembranspannung
gleichwertig.
Lässt man für eine alleinwirkende lokale
Primärmembranspannung
oder für eine
alleinwirkende reduzierte lokale Primärbiegespannung
, den Wert
als
Grenzwert zu, dann verbleibt gegen Fließversagen bei der Membranspannung eine
Sicherheit von 1,2 und bei der Biegespannung von 1,44.
Erreicht die Vergleichsspannung aus den Primär- und
Sekundärspannungen den Wert
, dann wird
zwar bei der ersten Belastung die Streckgrenze überschritten, aber bei weiteren
Lastwechseln bleibt man (wegen
) im
elastischen Bereich. Die reduzierte Biegespannung
ab'
= 0,8 • ab wäre demnach auf
zu
begrenzen.
Legt man diesen Grenzwert auch den Membranspannungen
zugrunde, dann verbleibt bei ihnen gegen
zusätzlich
eine Sicherheit von 1,25.
Überschreitet bei Berücksichtigung der Biegespannungen in
voller Größe die Vergleichsspannung aus den Primärspannungen,
Sekundärspannungen und Spannungsspitzen den Wert
,
dann wird eine Untersuchung auf Wechselbeanspruchung erforderlich.
In Tab. 20.1 ist die hier vorgeschlagene Bewertung der Gesamtspannungen in Form von Spannungs-Bewertungsfaktoren zusammengestellt. .
Die rechte Spalte gibt dabei an, auf das Wievielfache des Wertes
die
Vergleichsspannung ansteigen darf, die aus den mit den linksstehenden Faktoren
multiplizierten Spannungen ermittelt wurde. Bei den Grenzwerten
und
ist
dabei vorausgesetzt, dass der Vergleichsspannung die gesamte Amplitude der
Einzelspannungen zugrunde liegt.

Die in 20.5 beschriebene Bewertung der Gesamtspannungen ist rechnerisch sehr aufwendig, da einmal für mehrere Schnittstellen des Systems, dann dort wieder für mehrere Querschnittpunkte an der Außen- und Innenwand die einzelnen Spannungen ermittelt werden müssen. Dieser Aufwand lässt sich bei zylindrischen Hohlkörpern in den meisten Fällen durch den Nachweis umgehen, dass für gewisse Einzelspannungen oder Spannungssummen nachfolgende Grenzwerte nicht überschritten werden.
a) Vergleichsspannung der Innendruckspannungen :
![]()
Der Wert für
ergibt sich
durch Auflösen der jeweils vorgeschriebenen Wanddickenbemessungsformel nach
= K/S.
b) Summe der nichtlokalen Primär-Membranlängsspannungen:

Für die Spannungserhöhungsfaktoren i und Widerstandsmomente W gelten wie auch für c) die in Tab. 20.2 angeführten Werte. (Vgl. 11.2, 13.4, 20.1 bis 20.3.)

c) Mittlere Vergleichsspannung infolge verhinderter Systemlängsdehnung:
![]()
mit

Hierbei sind die Spannungen für die maximale
Temperaturdifferenz
ohne
Berücksichtigung einer evtl. Vorspannung zu ermitteln.
Ist N0 die zu
gehörende
Lastwechselzahl (im Hinblick auf die vorgesehene Lebenszeit der Leitung) und
sind N1, N2 ... Nn, die zu anderen und kleineren
Temperaturdifferenzen
,
...
gehörenden
Lastwechselzahlen, dann ergibt sich die Vergleichslastwechselzahl Nv zu
![]()
und der zugehörige Faktor kN

Die Vorschläge zur Spannungsbewertung sind im Wesentlichen den amerikanischen Vorschriften USAS B 31.1.0 bis 8 und ASME Nuclear Vessels Code entnommen. In Abweichung dazu stehen die Faktoren in Tab. 20.1, die sich durch Einführen des Begriffs der reduzierten Biegespannung ergaben. Dadurch wurde folgendes erreicht:
a) Ausnutzung
der größeren Tragreserve bei einer Biegebeanspruchung gegenüber einer
Normalkraftbeanspruchung, aber Begrenzung des Maximalwertes einer nichtlokalen
Primär-biegespannung auf
(statt auf σs).
b) Begrenzung
der Summe aus Primär- und Sekundär-Membran-Spannung auf
(statt auf
)
und zwar im Hinblick auf starr verlegte Leitungen, bei denen die aus den
Temperatur-änderungen bedingten Längsmembranspannungen in gleicher Größe über
den ganzen Querschnitt wirken.
